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Wo steht eigentlich die ePA? Ein Update
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine von mehreren Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI), welche allesamt von der gematik entwickelt werden. Die ePA soll das deutsche Gesundheitswesen umfassend vernetzen, analoge Prozesse digitalisieren und Patient:innen aktiver an ihrer eigenen Gesundheitsversorgung teilnehmen lassen. Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen und vieles mehr sollen mit der ePA zu jeder Zeit digital verfügbar sein. So weit, so gut. Doch ab wann können wir überhaupt mit einer flächendeckenden ePA rechnen? Zur Mitte des Jahres haben gerade einmal 200.000 Menschen ihre ePA aktiviert; das ist weniger als 0,5% der Bevölkerung.
Status-quo
Seit dem 01. Januar 2021 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet ihren Versicherten kostenlos eine ePA bereitzustellen. Gleichzeitig startete zu Beginn des Jahres die Testphase mit der "ePA-Light" in zunächst 200 ausgewählten Arztpraxen. Die Inhalte der ePA beschränkten sich zunächst auf Befunde, Arztberichte und Röntgenbilder mit eingeschränktem Berechtigungsmanagement. Ziel war es, die Leistungsfähigkeit der ePA sicherzustellen.
Als Anwendung der TI setzt die Verwendung der ePA von Arztpraxen, Apotheken sowie Krankenhäusern unter anderem voraus, dass diese die nötigen TI-Konnektoren besitzen. Ab dem 1. Juli 2021 waren hier ursprünglich Sanktionen für alle Arztpraxen geplant, welche die technischen Voraussetzungen für einen ärztlichen Zugriff auf die ePA noch nicht besitzen. Von der Kürzung der Vergütung aus vertragsärztlichen Tätigkeiten (um 1%) sieht der Gesetzgeber aber mittlerweile ab, wenn die hierfür notwendigen Komponenten zumindest bestellt sind. Folgende Voraussetzungen benötigen Praxen für die ePA ( ÄrzteZeitung):
- TI-Anbindung
- ePA-Update der Praxis-EDV (150 Euro einmalige Förderung)
- ePA-Update des Konnektors: Updatestufe PTV 4 (400 Euro einmalige Förderung)
- elektronischer Heilberufsausweis (eHBA): Generation 2.0
Ausblick
Laut der Roadmap von der gematik soll die flächendeckende Verbreitung in der zweiten Jahreshälfte starten. Ab dem 01. Januar 2022 soll dann der Rollout weiterer ePA-Inhalte wie dem digitalen Impfausweis, Mutterpass, gelbes U-Heft für Kinder und dem Zahnbonusheft gestartet werden. Damit bekommt die ePA mehr Leben eingehaucht und wir hoffen, dass bis dahin auch die Nutzungszahlen weiter steigen.
Kritik und Skepsis
Die andauernde Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) Ulrich Kelber gegen das Berechtigungsmanagement der ePA nagt am Vertrauen bei Ärzt:innen und in der Bevölkerung. Mittlerweile schließen sich deshalb einige Kassen zusammen, um im Zweifelsfall vor Gericht gegen die Anweisungen des BfDI vorzugehen.
Eine aktuelle Umfrage von Datapuls ergab, dass 43% der Bürger nur oberflächlich über die ePA Bescheid wissen. Zwar erkennen mehr als Dreiviertel (78%) einen klaren Nutzen in der ePA, jedoch fürchten viele Befragte (61%) durch die Nutzung der ePA zum "gläsernen Patienten" zu werden. Zusätzlich fühlen sich die Ärzt:innen stark unter Druck gesetzt den gesetzlichen Fristen und technischen Anforderungen in kürzester Zeit parallel zum Praxisalltag gerecht zu werden.
Fazit
Wir kommen dem Ziel, eine Patientenakte als zentralen Ort für Gesundheitsdaten und Katalysator für ein selbstbestimmtes Gesundheitsmanagement zu schaffen, langsam aber sicher näher. An den gesetzten gesetzlichen Fristen wird (fast schon unüblich) konsequent festgehalten. Das allein wird allerdings noch lange nicht ausreichen, damit die ePA im Alltag der Praxen und Menschen ankommt. Am Ende wird die ePA von den Leistungserbringern (Ärzt:innen), Kassen und Patient:innen selbst befüllt. Doch viele Ärzt:innen wissen nicht wie sie dies in den Praxisalltag integrieren sollen. Auch müssen Informationsplattformen aufgebaut und Bedenken bei den Bürger:innen ausgeräumt werden. Erst dann können langfristig auch Services und Produkte aufbauend auf die eigenen Gesundheitsdaten angedockt werden, um eine individuelle medizinische Versorgung zu gewährleisten.
Euer Keanu Forthmann
Digital Health Analyst @Brainwave
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