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Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) - beschlossene Sache
Das leere Haus der digitalen Infrastruktur im deutschen Gesundheitswesen wird langsam, aber sicher eingerichtet. Am Fr., 03.07.2020 beschloss der Bundestag das Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (TI). Ein Gesetz welches den ambitionierten Rahmen des DVGs (Digitale-Versorgung-Gesetz) befüllt, indem es die elektronische Patientenakte (ePA) und das eRezept ausgestaltet. Die "Digitalisierung soll im Alltag der Patienten ankommen" (Jens Spahn) - wir haben die wichtigsten Punkte für Euch zusammengefasst:
Erweiterung der digitalen Infrastruktur rund um die TI
§ Willkommen eRezept: Ab Januar 2022 ist das eRezept bundesweit verpflichtend in der TI vorgegeben. Die gematik wird die passende App dazu entwickeln, um die mobile Speicherung der eRezepte zu ermöglichen. Die Einlösung erfolgt digital über die App oder alternativ als Ausdruck (2D-Barcode) in jeder Apotheke. Zudem wird das sog. “Grüne Rezept” (apothekenpflichtig & nicht verschreibungspflichtig) künftig auch digital verschrieben.
§ Ausgestaltung der ePA: Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig. Der Versicherte hat die Macht über seine Daten - er entscheidet, welche Daten gespeichert bzw. gelöscht werden sowie wer auf was und wie lange zugreifen kann (ab 2022). Im Januar 2021 wird mit einer eingeschränkten Version gestartet, welche stufenweise ausgeweitet wird: zuerst Befunde, Arztberichte und Röntgenbilder und ab 2022 auch der Impfausweis, Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder sowie das Zahn-Bonusheft. Ärzte und Krankenhäuser erhalten einen Zuschlag (10€) für das erstmaligen Befüllen der ePA. Ärzte, Zahnärzte und Apotheker erhalten ebenfalls eine Vergütung, wenn sie Daten in die ePA eintragen.
§ Digitaler Überweisungsschein: Überweisungen zu Fachärzten werden digitalisiert. Die genaue Ausgestaltung soll die Selbstverwaltung planen.
Aufbau von Datenbanken
§ Freiwillige Datenspende: Ab 2023 können Versicherte ihre pseudonymisierten und verschlüsselten Gesundheitsdaten in der ePA freiwillig der medizinischen Forschung bereitstellen.
Das Gesetz soll im Herbst 2020 in Kraft treten (
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Warum ist das PDSG wichtig?
Weil die ePA der Nukleus vieler zukünftiger Gesundheitsdienstleistungen ist. Als Datenbasis für intelligente Algorithmen kann die ePA der Schlüssel zur personalisierten Medizin und Prävention werden. Das PDSG legt den nächsten Baustein für diese Zukunft: die (Grund-)Funktionen und Inhalte der ePA sind definiert, Anreize für Leistungserbringer diese zu befüllen sind geschaffen und sektorübergreifende Schnittstellen entlang des Patientenpfades wurden etabliert (e.g. Apotheken, Fachärzte). In der Theorie steht der Fahrplan, doch nun strahlt das Scheinwerferlicht auf die "Umsetzer". Es wird wahrscheinlich noch 3-5 Jahre dauern bis die ePA mit strukturierten Daten "rund" läuft. Eine Chance für Technologieführer und innovative Plattformen diese Lücke zu schließen und gleichzeitig ein Risiko für die ePA in der Zwischenzeit ein Datengrab zu werden. Wir hoffen, dass die Versicherer in der Entwicklung ihrer ePAs diesen Wettkampf mit dem notwendigen Willen und Ressourcen antreten.
Eure Luisa Wasilewski
Digital Health Expert @Brainwave